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Vogel in Not, was tun?

Ein Vogel, der gegen eine Scheibe geflogen ist und sich verletzt hat, ein flugunfähiger Graureiher auf der Wiese, ein aus dem Nest gefallener Jungvogel. Begebenheiten, die uns irgendwann und irgendwo betreffen können.

Bitte beachten Sie das Jungvögel die das Nest verlassen haben oder aus dem Nest gefallen sind weiterhin von den Elterntieren versorgt werden und somit in der Regel nicht hilflos sind. Bitte nur in Ausnahmesituationen eingreifen!

Im Grundsatz ist es nach den naturschutzrechtlichen Vorschriften erlaubt, verletzte, kranke oder hilflose Tiere aufzunehmen, sie gesund zu pflegen und sie unverzüglich wieder in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbstständig erhalten können. Ausgenommen von dieser grundsätzlichen Regelung sind die Tiere, die dem Jagdrecht und damit der Verantwortung des Jagdausübungsberechtigten (Heger und Jäger) unterliegen.

Graureiher
Bussard
Rabenkrähe
Elstern
Höckerschwan
Fasan
Gänse und Enten
Tauben

Mit dem zuständigen Jagd Pächter in Verbindung. Falls Sie den nicht kennen, erfragen Sie seine Adresse bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle, dem Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde oder dem Landkreis Leer als Untere Jagdbehörde. Der Jagdausübungsberechtigte ist im Rahmen seiner gesetzlichen Hegeverpflichtung zuständig und entscheidet, was zu tun ist.

Das Schicksal schwacher und kranker wildlebender Tiere wird durch die natürlichen Prozesse der Natur geregelt. Der Tod und der Verbleib des Tierkörpers sind Teilökologischer Kreisläufe. Für nicht wenige Tierarten – von den aasfressenden Rabenvögeln und Füchsen bis hin zu den Insekten – ist diese Situation wichtiger Teil der Lebensgrundlage. Insbesondere während der Brut-und Setzzeit sind Jungtiere, die Sie beobachten, grundsätzlich nicht hilfebedürftig. Die Versorgung erfolgt durch die Elterntiere, die sich aus den verschiedensten Gründen (z.B. Nahrungssuche, Sicherung) nicht immer in der Nähe ihres Nachwuchses aufhalten. Bedenken Sie, dass einige Tierarten den Kontakt zum Nachwuchs aufgeben, wenn der Mensch das Jungtier berührt hat!

Sie wollen und können helfen?


Dann sollten Sie bei betroffenen Tieren, die dem Jagdrecht unterliegen, sich zwingend zur Abstimmung des weiteren Vorgehens mit dem zuständigen Jagdpächter in Verbindung setzen. bei Tieren, die dem Natur-und Artenschutzrecht unterliegen, sich mit dem Landkreis Leer als Untere Naturschutzbehörde in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen oder sich an eine behördlich anerkannte Betreuungsstation für verletzte, kranke oder hilflose besonders geschützte Tiere wenden oder je nach Lage der Dinge die Hilfe eines Tierarztes in Anspruch nehmen, Er kann das Tier behandeln, Sie bezüglich der weiteren Versorgung/Pflege beraten.


Wichtig:


Der Umgang mit wildlebenden Tieren, auch kranken und verletzten, erfordert zu Ihrem eigenen Schutz auch Vorsicht! Nähern und Anfassen bedeutet für viele Tiere Stress und führt bei vielen Tierarten zu Abwehrverhalten (Beißen, Kratzen oder ähnliches) Das Tier kann übertragbare Krankheiten haben
Daher: Aus Sicherheitsgründen am besten feste Handschuhe anziehen!

Kontakt Adressen:
Tiere, die unter das Jagdrecht fallen
Informationen über zuständige Jagdpächter gibt Ihnen jede nächstliegende Polizeidienststelle oder das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde oder die Untere Jagdbehörde.

Untere Jagdbehörde des Landkreises Leer

Bergmannstraße 37
26789 Leer
Tel. 0491 / 926-0

Säugetiere, Reptilien, Vögel

Wildtierauffangstation Rastede

Parkstraße 154
26180 Rastede
Tel.04402/985444

(Textauszüge vom Landkreis Leer)